Naturschutz in der Gemeinde Allersberg
Um die Belange der Natur kümmert sich in Allersberg die Ortsgruppe des Bund Naturschutz mit folgenden Themenschwerpunkten:
- Flächenverbrauch
- Biotoppflegemaßnahmen
- Amphibienwanderung
- Biber
Flächenverbrauch:
Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL
Aktuell (07/2019) ist in Allersberg der Verbrauch von ca. 500.000 m2 (ca. 50 ha) geplant. Neben diversen Wohngebieten sind vor allem zwei Industriegebiete zu kritisieren, die massiv die Lebensbedingungungen in Allersberg verändern werden, näheres unter http://www.allersberg.de/industriepark/ . Sie grenzen unmittelbar an ein großes Wasserschutzgebiet und ein Biotop an. Durch die Lage zwischen dem Regionalbahnhof Allersberg und dem Naturschutzgebiet Stauwurzel Rothsee sind massive Auswirkungen auf den Tourismus (Zerschneiden beliebter Rad- und Wanderwege, z.B. Jakobsweg Nürnberg-Eichstätt) zu erwarten.
Dieser sogenannte Industriepark wird für
Allersberg keine Vorteile, sondern große Nachteile bringen. Die
Beeinträchtigungen für Mensch, Tier, Natur und Gemeindestruktur sind
erheblich. Allein schon die Bezeichnung durch die Marktgemeinde als
„Industriepark“ ist irreführend.
Die schädlichen
Emissionen wie Lärm, Abgase, Staub und Gestank sowie die nächtliche
Lichtverschmutzung und die starke Zunahme der Verkehrbelastung
werden die Einwohner*innen von Allersberg und der umliegenden
Ortsteilen sowie die Natur und Umwelt stark belasten.
Dabei bringt die Ansiedlung von z.B.
Logistikzentren von Großkonzernen wie Amazon in der Regel der
Gemeinde keine oder nur wenig Gewerbesteuer.
Deshalb NEIN zu den geplanten Industriegebieten
Allersberg West I und West II mit über 33 ha bzw. 330.000 qm
Zur gesunden wirtschaftlichen
Weiterentwicklung FÜR
die maßvolle
Ausweisung eines
Gewerbegebiets Allersberg West
Gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen können bei einem kleineren Gewerbegebiet im Einklang mit der Natur und Umwelt planerisch am besten berücksichtigt werden, z.B. durch ausreichend Freiflächen, die möglichst vernetzt sind. Dadurch können qualifizierte und zukunftsträchtige Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen und Eingriffe in die Natur begrenzt werden.p>
Das ist der Unterschied zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet
Gewerbe oder Industrie ist ein großer
Unterschied. In der Baunutzungsverordnung steht:
§ 8 Abs. 1
Baunutzungsverordnung:
Gewerbegebiete:
(1)
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht
erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
§ 9 Abs. 1
Baunutzungsverordnung:
Industriegebiete:
(1)
Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in
anderen Baugebieten unzulässig sind.
Vom Gewerbegebiet unterscheidet sich ein
Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein
ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Abgase, Staub,
Geruch, nächtliche Lichtverschmutzung) produzieren und deshalb von
Wohngebieten ferngehalten werden sollen.
Statt Handwerkern, Bürogebäuden und
kleineren Produktionsbetrieben im Gewerbegebiet, sind in einem
Industriegebiet großflächige
Betriebe aller Art zulässig, z.B.
Logistik-Zentrum, Chemiewerk, Recycling-Anlage etc.
MEHR FLÄCHENVERBRAUCH
Für ein Industriegebiet werden
deutlich mehr
Flächen benötigt
als für ein Gewerbegebiet. Das führt in der Regel zu einem
unnötigen Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der
Landfraß
geht mit erheblichen Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft einher: Lebensraum von Tieren und Pflanzen
wird zerstört und die natürlichen Funktionen des Bodens, des
Wasserhaushalts und des Kleinklimas sowie das Landschaftsbild werden
negativ verändert.
WENIGER JOBS
In einem Industriegebiet ist die Arbeitsplatzdichte in der Regel deutlich niedriger als in einem Gewerbegebiet: Maschinen, Lagerhallen und Verladeanlagen brauchen kaum noch menschliche Arbeitskraft. Dagegen gibt es in Gewerbegebieten vielfältigere Job- und Verdienstchancen. Die Ausweisung eines Industriegebietes bedeutet also den Verlust von möglichen Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen im Gegensatz zu einem Gewerbegebiet.
LAUTER
In Industriegebieten dürfen die Betriebe deutlich mehr Lärm machen: 70 Dezibel dB(A) und das 24 Stunden am Tag - statt 65 bzw. 50 dB(A) im Gewerbegebiet. Ein um 10 dB höherer Pegel wird als doppelt so laut wahrgenommen! Dabei sind dies stets gemittelte Werte, einzelne Geräusche können noch wesentlich lauter sein.
SCHÄDLICHER
Emissionen sind der Hauptgrund, warum stark umweltbelastende Betriebe nicht ins Gewerbegebiet dürfen, sondern in ein Industriegebiet müssen. Sie sind extrem laut, können Luftschadstoffe (wie z.B. Stickstoffdioxid und Feinstaubpartikel) und Gestank freisetzen und verbrauchen extrem viel Land. Lärm, Schadstoffe und Gestank sind nicht nur schädlich für uns, sondern auch schlecht für die Land- und Ernährungswirtschaft (einschließlich dem Obst und Gemüse im Garten) sowie für die Umwelt und das Klima.
MEHR VERKEHR
Was immer auch im Industriegebiet produziert, verpackt oder gelagert wird: Güter müssen hin und wieder weg bewegt werden. Das bedeutet eine extreme Zunahme des Verkehrs auf hierfür nicht geeigneten Straßen.
AUCH NACHTS
Im Industriegebiet gelten nicht nur höhere Emissionsgrenzwerte, es ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich - und das 365 Tage im Jahr! Lärm und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe. Deshalb sind Industriegebiete nachts auch meist hell erleuchtet, was nicht nur für die Menschen eine zusätzliche Belastung darstellt, sondern auch für die gesamte Tier- und Pflanzenwelt.
TEURER
Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brandschutzvorkehrungen, Straßenunterhalt und -reinigung: Durch ein Industriegebiet entstehen erhebliche Kosten für die Steuer-,Abgaben- und Gebührenzahler*innen.
ANFÄLLIGER
Im Industriegebiet gibt es in der Regel
nur große Unternehmen. Gewerbegebiete bestehen aus
vielen kleineren Betrieben und sind so die Basis für eine
krisensichere Wirtschaft und das Bekenntnis zu unseren
ortsansässigen Unternehmer*innen.
GEFÄHRLICHER
In Industriegebieten wird häufig mit großen Mengen gefährlicher, z.B. giftiger oder explosiver Stoffe hantiert. Dies birgt immer die Gefahr eines Unfalls, der dann Anwohner*innen auch im weiteren Umkreis bedrohen kann. Es bedeutet auch, dass unsere Rettungsdienste zusätzlichen Gefahren ausgesetzt sind.